- Wie schreibe ich die Prüfbefugnis nach DGUV Vorschrift 3 in den Lebenslauf?
- In die Rubrik Kenntnisse, mit dem Zusatz „befähigte Person nach TRBS 1203“ und dem Prüfumfang — also etwa ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen. Wenn die Prüfung zu deinem Alltag gehört, setze sie zusätzlich als Stichpunkt unter die passende Station, dort steht sie im Zusammenhang mit der Anlage. Prüfgerät und Dokumentationssystem kannst du ergänzen.
- Soll ich Schichtmodell und Rufbereitschaft angeben?
- Ja, wenn du beides mitbringst — in der Instandhaltung ist das ein Auswahlkriterium, kein Nebensatz. Ein Stichpunkt reicht: Modell, Turnus und Zeitraum, zum Beispiel Dreischicht mit Rufbereitschaft im Vier-Wochen-Turnus. Wenn du künftig keine Schicht mehr fahren willst, lass es weg und kläre es im Gespräch.
- Ich suche Störungen an SPS-Anlagen, programmiere aber nicht. Wie formuliere ich das?
- Schreib genau das, ohne es größer zu machen: Störungen im Programm eingegrenzt, Signale und Sensorik geprüft, Änderungen mit der Programmierung abgestimmt. Betriebe unterscheiden hier sehr genau, und eine ehrliche Abgrenzung hält im Vorstellungsgespräch stand. Steuerung und Software nenne trotzdem, denn danach wird gefiltert.
- Gehören Ausbildung und Gesellenbrief nach unten?
- Ja, unter die Berufserfahrung — mit Ausbildungsbetrieb, Zeitraum und der genauen Bezeichnung „Elektroniker für Betriebstechnik (IHK)“. Diese Abschlussbezeichnung wird in Stellenanzeigen wörtlich gesucht; Kurzformen wie „Elektriker“ finden Bewerbungssysteme nicht zuverlässig. Nur bei der ersten Bewerbung direkt nach der Ausbildung steht der Abschluss oben.
- Lohnt sich der Hinweis auf eine laufende Weiterbildung zum Industriemeister?
- Ja, mit Anbieter, Beginn und geplantem Abschluss. Eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Industriemeister Elektrotechnik oder zum staatlich geprüften Techniker zeigt, dass du perspektivisch mehr übernehmen willst — für Vorarbeiter- und Schichtführerstellen ist das häufig der Ausschlag. Schreib „berufsbegleitend, Abschluss voraussichtlich 2027“, nicht nur den Titel.
- Was ist der Unterschied zwischen Elektrofachkraft und befähigter Person?
- Elektrofachkraft bist du durch Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der Normen, wenn du übertragene Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen kannst; so beschreibt es DIN VDE 1000-10. Befähigte Person nach TRBS 1203 wirst du zusätzlich, wenn dein Arbeitgeber dich mit Prüfungen beauftragt. Im Lebenslauf belegt die Ausbildung das Erste, die Beauftragung nennst du nur, wenn es sie gibt.
- Wie stelle ich Erfahrung mit älteren Steuerungen dar?
- Stell sie ehrlich und mit Versionsangabe dar. Ältere Anlagen mit SIMATIC S7-300 oder sogar S5 werden weiter betrieben, obwohl Siemens die S7-300 abgekündigt hat, und genau dort wird Erfahrung gesucht. Schreib, ob du ältere Steuerungen nur betreust oder an einer Migration auf S7-1500 mitgearbeitet hast, denn für Betriebe mit älteren Linien ist das eine konkrete Aufgabe.
- Zählt Erfahrung in der Gebäudetechnik für eine Stelle in der Industrie?
- Ja, wenn du die Brücke zeigst. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeleittechnik, Notstrom und Brandmeldeanlagen gibt es auch in Werken, und wer sie kennt, kann im Facility-Team wie in der Produktion arbeiten. Ordne die Stichpunkte so, dass zuerst die Aufgaben stehen, die zur Industrie passen: Störungssuche, Antriebe und Prüfungen.