- Wie gebe ich die Fachweiterbildung Intensivpflege im Lebenslauf an?
- Als eigene Rubrik zwischen Berufserfahrung und Ausbildung, mit Bezeichnung, Weiterbildungsstätte, Zeitraum und Abschluss — etwa „Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie (DKG), 2021-10 bis 2023-09“. Läuft die Weiterbildung noch, nenne Startdatum und geplanten Abschluss; viele Häuser stellen auch währenddessen ein. Eintägige Kurse gehören nicht in diese Rubrik.
- Mein Examen stammt aus dem Ausland — was muss in den Lebenslauf?
- Der Stand der Anerkennung, direkt bei der Ausbildung. Nenne die zuständige Behörde, das Datum des Bescheids und ob die Anerkennung vollständig ist oder noch ein Anpassungslehrgang beziehungsweise eine Kenntnisprüfung aussteht. Dazu das Sprachniveau nach GER, meist B2. Fehlt das, muss die Personalabteilung nachfragen — und das kostet eine Runde.
- Soll ich Stationsgröße und Fachrichtung wirklich nennen?
- Ja, das sind die aussagekräftigsten Angaben im ganzen Lebenslauf. Fachrichtung, Bettenzahl und Versorgungsstufe zeigen, was du an einem normalen Tag leistest, und sie unterscheiden zwei Bewerbungen mit identischer Berufsbezeichnung. Ergänze, für wie viele Patienten du im Nachtdienst zuständig warst.
- Wie stelle ich viele Einsätze über Zeitarbeit dar?
- Fasse die Zeit beim Personaldienstleister als eine Station zusammen und liste darunter die Einsatzbereiche. So entsteht keine Kette von Kurzzeitstellen, und die Breite deiner Erfahrung — Intensiv, Chirurgie, Geriatrie — bleibt sichtbar. Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber; die Einsatzhäuser nennst du nur mit Fachrichtung und Versorgungsstufe.
- Wie lang sollte der Lebenslauf sein, und gehört ein Foto dazu?
- Zwei Seiten sind das Maximum, in den ersten Berufsjahren reicht eine. Ein Bewerbungsfoto ist in Deutschland weiterhin üblich, auch wenn es rechtlich nicht verlangt wird — ebenso Ort, Datum und Unterschrift am Ende. Einzelne Pflichtunterweisungen kannst du weglassen, Reanimationstraining und Fachweiterbildungen nicht.
- Was sind vorbehaltene Tätigkeiten, und gehören sie in den Lebenslauf?
- Das Pflegeberufegesetz behält Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern drei Aufgaben vor: den Pflegebedarf erheben und die Pflege planen, den Pflegeprozess organisieren und steuern sowie die Qualität der Pflege analysieren und sichern. Wenn du diese Aufgaben im Alltag eigenverantwortlich übernimmst, etwa als Bezugspflegekraft mit Pflegeplanung, schreib sie als Stichpunkt in die Station. Gerade in der Langzeitpflege grenzt das deine Rolle klar von der Assistenz ab.
- Wie gebe ich die generalistische Ausbildung an?
- Du gibst sie unter Ausbildung an, mit der Bezeichnung von der Urkunde, also „Ausbildung zur Pflegefachfrau nach dem Pflegeberufegesetz“, dazu Pflegeschule, Träger der praktischen Ausbildung und Zeitraum. Darunter folgt eine Zeile zum Vertiefungseinsatz, zum Beispiel „Vertiefungseinsatz: stationäre Akutpflege, Kardiologie“. Hast du für das letzte Ausbildungsdrittel den Abschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt, nennst du genau diesen Abschluss.
- Nenne ich die Station oder die Klinik als Arbeitgeber?
- Arbeitgeber ist der Träger, also die Klinik oder die Gesellschaft, bei der du angestellt bist. Die Station steht in der Positionszeile, zum Beispiel „Pflegefachkraft, interdisziplinäre Intensivstation“. Wechselst du innerhalb desselben Hauses die Station, legst du keinen zweiten Arbeitgeber an, sondern zwei Positionen mit eigenen Zeiträumen unter demselben Haus.