- Gehören Röntgenschein und Notfalltraining in den Lebenslauf?
- Ja, beides mit Jahreszahl. Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden, deshalb schaut die Praxis auf das Jahr der letzten Aktualisierung und nicht auf den Ersterwerb. Notfalltraining, Hygienebeauftragte, Wundassistenz oder Ernährungsberatung stehen am besten in einem eigenen Block Fortbildungen unter den Stationen.
- Wie gebe ich EBM-Abrechnung und Praxissoftware richtig an?
- Am besten in der Station selbst, nicht nur in der Kenntnisliste. Schreib den Umfang dazu, den du verantwortet hast: Quartalsabrechnung für 1.200 Scheine, Scheinprüfung, KV-Rückläufer, Privatliquidation nach GOÄ. Die Systemnamen gehören ausgeschrieben in den Text, weil Anzeigen und Filter nach medatixx, CGM M1 oder TurboMed suchen.
- Ich habe in mehreren Fachrichtungen gearbeitet — wirkt das sprunghaft?
- Nein, in der ambulanten Versorgung ist das normal und oft ein Vorteil. Ordne die Stationen chronologisch und mach die Fachrichtung im Titel sichtbar, etwa MFA — Orthopädie oder MFA — hausärztliche Versorgung. Für eine Bewerbung in der Gynäkologie bekommt die passende Station mehr Stichpunkte, die übrigen bleiben kurz.
- Wie erwähne ich Weiterbildungen wie VERAH, NäPa oder Fachwirtin?
- Mit vollem Namen, ausstellender Kammer und Jahr, denn die Abkürzung allein liest nicht jede Praxis mit. Also Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) oder Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, jeweils mit Abschlussjahr. Eine laufende Fortbildung gibst du mit dem voraussichtlichen Ende an.
- Wie gehe ich mit einer Lücke nach der Elternzeit um?
- Nenne sie kurz und mit Zeitraum, statt sie zu verschweigen. Eine Zeile wie Elternzeit, 2021-04 bis 2023-02 genügt. Vertretungsdienste, Arbeit im Impfzentrum oder eine Fortbildung aus dieser Zeit kommen direkt darunter. Praxen rechnen mit solchen Phasen; eine unerklärte Lücke fällt stärker auf als die Elternzeit selbst.
- Darf ich als MFA röntgen, und wie schreibe ich das?
- Mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz darfst du Röntgenaufnahmen technisch durchführen, solange eine Ärztin oder ein Arzt mit Fachkunde die Untersuchung verantwortet und beaufsichtigt. Im Lebenslauf schreibst du deshalb „Röntgenaufnahmen nach ärztlicher Anordnung“ mit den Körperregionen, die du aufnimmst. Den Kurs nennst du bei den Fortbildungen mit dem Jahr der letzten Aktualisierung.
- Ich wechsle aus dem Krankenhaus in eine Praxis. Was ändere ich?
- Stell die Aufgaben nach vorn, die in einer Praxis bei dir liegen: Empfang, Terminplanung, Abrechnung und die Arbeit in einer Praxissoftware. Erfahrung aus der Klinik mit Blutentnahmen, EKG oder Notfällen bleibt ein Vorteil, aber Praxen fragen zuerst, ob du die Verwaltung übernehmen kannst. Hast du im Krankenhaus in einer Ambulanz gearbeitet, nenne sie ausdrücklich.
- Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte. Passt dieses Muster für mich?
- Der Aufbau passt, die Inhalte unterscheiden sich. Als ZFA rechnest du nach BEMA und GOZ ab statt nach EBM und GOÄ, assistierst am Behandlungsstuhl und arbeitest mit Programmen wie DS-Win, CHARLY oder evident. Diese Begriffe gehören in deinen Lebenslauf, weil Zahnarztpraxen in ihren Anzeigen genau danach suchen.