- Wie trenne ich Montage und Kundendienst im Lebenslauf?
- Mach es zur Überschrift der jeweiligen Station, nicht zur Nebenbemerkung. Bei Montage nennst du Objektart und Umfang: Neubau, Sanierung im bewohnten Bestand, Bäder pro Jahr, Strangsanierung. Beim Kundendienst nennst du, was du eigenverantwortlich fährst: Störungsdienst, Wartung, Inbetriebnahme, Einsätze pro Tag, Notdienst. Betriebe suchen genau diesen Unterschied, weil er über die Einarbeitung entscheidet.
- Wie viel Wärmepumpen-Erfahrung muss drinstehen?
- So konkret wie möglich, auch bei kleiner Stückzahl. Schreib die Bauart (Luft-Wasser oder Sole-Wasser, Monoblock oder Split), was du davon selbst gemacht hast — Hydraulik, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich, Parametrierung der Regelung — und ob du den Sachkundenachweis Kategorie I führst. Zwei ehrlich beschriebene Anlagen sagen mehr als die Zeile „Erfahrung mit Wärmepumpen“.
- Zählt Berufserfahrung ohne Gesellenbrief?
- Ja, aber sie muss nachvollziehbar sein. Schreib den erreichten Stand hin: Ausbildungsjahr, bestandener Teil der Gesellenprüfung, Helfertätigkeit mit den Arbeiten, die du ohne Aufsicht ausgeführt hast. Betriebe stellen auch ohne Brief ein, sortieren aber danach, was du eigenständig übernehmen darfst — Gasarbeiten und Trinkwasserinstallation setzen die entsprechenden Nachweise voraus.
- Muss ich jede Baustelle einzeln aufführen?
- Nein, bündle sie pro Arbeitgeber. Fasse zusammen, was wiederkehrt — Bäder, Heizungstausch, Wartungsverträge — und hebe zwei bis drei Objekte hervor, die eine Anforderung der Anzeige belegen: die erste Kaskade, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, eine Sanierung im laufenden Betrieb. Zwei Seiten reichen auch nach zehn Jahren.
- Braucht ein Lebenslauf im Handwerk ein Foto?
- Es ist freiwillig, in Deutschland aber weiterhin verbreitet. Wichtiger ist, dass Führerschein, Scheine und Verfügbarkeit auf der ersten Seite stehen — danach wird im Telefonat als Erstes gefragt. Resume Copilot unterstützt Bewerbungsfoto und handschriftliche Unterschrift; beides lässt sich auch weglassen, ohne dass das Layout auseinanderfällt.
- Gehört der F-Gase-Sachkundenachweis auch bei Propan-Wärmepumpen in den Lebenslauf?
- Der Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung betrifft Kältemittel mit fluorierten Treibhausgasen, also vor allem Split-Geräte. Propan ist kein fluoriertes Gas, deshalb gilt diese Pflicht dort nicht; Hersteller verlangen für Arbeiten am Kältekreis aber eigene Schulungen zu brennbaren Kältemitteln. Schreib beides getrennt hin, denn Betriebe mit Propan-Monoblöcken fragen gezielt nach der zweiten Schulung.
- Wie gebe ich die gestreckte Gesellenprüfung an, wenn ich noch in der Ausbildung bin?
- Gib den Stand an, den du erreicht hast: „Teil 1 der Gesellenprüfung bestanden, Abschluss voraussichtlich Januar 2027“. Teil 1 liegt etwa zur Mitte der Ausbildung und zählt schon in die Endnote, deshalb ist er eine echte Angabe. Nach Teil 2 ersetzt du die Zeile durch den Gesellenbrief mit Kammer und Jahr.
- Lohnt sich ein Hinweis auf Photovoltaik oder Smart Home?
- Ja, wenn du die Erfahrung hast und die Stelle sie berührt. Manche SHK-Betriebe bieten Wärmepumpe, Photovoltaik und Speicher aus einer Hand an, und wer die Schnittstelle versteht, etwa die Ansteuerung der Wärmepumpe mit PV-Überschuss, ist für solche Projekte gefragt. Arbeiten an der elektrischen Anlage nennst du nur mit dem passenden Nachweis, zum Beispiel als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.