- Wie schreibe ich meine Küchenposten in den Lebenslauf?
- Direkt in die Stationsüberschrift hinter die Position, also "Chef de Partie (Saucier)". Darunter ein Stichpunkt dazu, wie viele Posten die Küche hatte und wie viele Couverts pro Service liefen. Wer mehrere Posten gefahren hat, nennt sie in der Reihenfolge der Verantwortung — nicht jede Aushilfe am Gardemanger muss einzeln auftauchen.
- Soll ich Couverts, Sitzplätze oder Essenszahlen angeben?
- Ja, mindestens eine dieser Zahlen pro Station. Sie ordnen deine Erfahrung ein, ohne dass die Küchenleitung das Haus kennen muss: 110 Couverts am Abend, Bankette bis 250 Gäste, 400 Essen täglich. Runde ehrlich auf glatte Werte, statt eine Zahl zu erfinden, die du im Gespräch nicht halten kannst.
- Wie gehe ich mit vielen Saison- und Kurzstellen um?
- Kennzeichne sie als Saisonstelle mit Monatsangabe, dann erklären sich kurze Zeiträume von selbst. Winter- und Sommersaison sind in der Gastronomie ein normaler Rhythmus und kein Warnsignal. Bei sehr vielen kurzen Einsätzen fasse diese zu einer Zeile "Saisoneinsätze" mit den Häusern und Jahren zusammen, statt zehn Blöcke anzulegen.
- Wie erwähne ich HACCP und die Belehrung nach § 43 IfSG?
- Als eigene Zeile unter Kenntnisse, mit dem Datum der letzten Auffrischung. Was du im Alltag damit gemacht hast, gehört zusätzlich in die Berufserfahrung: Temperaturdokumentation, Rückstellproben, Warenannahme, Reinigungspläne. So wird aus einem Pflichtbegriff eine belegte Aufgabe.
- Gehört ein Foto in den Lebenslauf als Koch?
- Üblich ja, Pflicht nein. In Hotellerie und gehobener Gastronomie ist ein Bewerbungsfoto verbreitet, in Gemeinschaftsverpflegung und Systemgastronomie fällt es kaum ins Gewicht. Resume Copilot legt Foto und Unterschrift nach deutschen Normen an — ob beides mitgeht, entscheidest du pro Bewerbung.
- Wie lange gilt die Belehrung nach § 43 IfSG?
- Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein. Danach belehrt dich der Arbeitgeber alle zwei Jahre erneut und dokumentiert das. Die Bescheinigung der Erstbelehrung bringst du deshalb zum ersten Arbeitstag mit, und die Zeile unter Kenntnisse zeigt mit der letzten Auffrischung, dass du im Rhythmus bist.
- Ich wechsle aus dem Restaurant in die Gemeinschaftsverpflegung. Was ändere ich?
- Stell Mengen, Planbarkeit und Standards nach vorn: Essenszahlen, Verfahren wie Cook and Chill, Speisepläne nach DGE-Qualitätsstandard, Sonderkostformen und Allergenmanagement. Die Erfahrung aus dem à-la-carte-Geschäft bleibt drin, aber die Stichpunkte zu Kreativität und Speisekarte werden kürzer.
- Gehören Wettbewerbe und Auszeichnungen in den Lebenslauf?
- Ja, als kurze eigene Rubrik mit Jahr und Veranstalter, etwa eine Platzierung bei einer Landes- oder Bundesmeisterschaft. Auszeichnungen eines Hauses wie Sterne oder Punkte nennst du beim Arbeitgeber und nur für die Zeit, in der du dort gearbeitet hast. So bleibt klar, was deine Leistung war und was die des Teams.